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Kein Doppelname für Kinder

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vorname „Kai“ kann als alleiniger Vorname eines Jungen eingetragen werden.
Es besteht keine Rechtfertigung diesem Namen die Geschlechtseindeutigkeit abzusprechen, weil der Vorname vereinzelt auch für Kinder des anderen Geschlechts eingetragen wird, um Rücksicht auf die Handhabung in fremden Sprachkreisen zu nehmen.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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