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Auch Jungen dürfen „Luca“ heißen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Deutet der in Kroatien übliche Vorname "Luca" im Zusammenhang mit dem Familiennamen auf das Herkunftsland hin, so kann dieser für einen Jungen auch ohne Beifügung eines nach deutschem Sprachempfinden männlichen Vornamens eingetragen werden.


OLG Frankfurt - Az: 20 W 92/04


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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