Die Einwilligung des verstorbenen Elternteils ist für die Einbenennung des Kindes nicht notwendig, somit auch nicht der Ersatz der Zustimmung durch das Familiengericht.
BayObLG - Az: 1 Z BR 67/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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