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Einbenennung – Zustimmung von verstorbenem Elternteil notwendig?
Die Einwilligung des verstorbenen Elternteils ist für die Einbenennung des Kindes nicht notwendig, somit auch nicht der Ersatz der Zustimmung durch das Familiengericht.

BayObLG – Az: 1 Z BR 67/04