| Einbenennung – Zustimmung von verstorbenem Elternteil notwendig? |
| Die Einwilligung des verstorbenen
Elternteils ist für die Einbenennung des Kindes nicht notwendig, somit
auch nicht der Ersatz der Zustimmung durch das Familiengericht.
BayObLG – Az: 1 Z BR 67/04 |