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LouAnn als Vorname?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vorname LouAnn ist zur Individual- und Geschlechtskennzeichnung geeignet und als Vorname unbedenklich. Eine Zurückweisung eines Vornamens durch das Standesamt, weil dieser mit den Regeln der deutschen Rechtsschreibung kollidiert, ist nicht möglich.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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