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Einmal gewählter Begleitname bleibt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Namensänderungsrecht nach § 3 NÄG gibt keine Rechtsgrundlage ab, die nach § 1355 II 1 BGB getroffene Namenswahl zu revidieren.


BVerwG, 06.09.1985 - Az: 7 B 197/84


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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