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Aus Siegfried muss nicht Siggi werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verwendung der Kurzform eines Vornamens anstelle des vollen amtlichen Namens im Verwandten- und Bekanntenkreis stellt keinen wichtigen Grund i. S. des § 3 I 1 i. V. mit § 11 NÄG dar und berechtigt daher nicht zu einer Namensänderung.


BVerwG, 01.02.1989 - Az: 7 B 14/89

Quelle: NJW - RR 1989, 771


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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