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Ausländischer Name reicht nicht I

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein die Tatsache, dass ein in der BRD geborenes und herangewachsenes Kind deutscher Staatsangehörigkeit einen ausländischen Namen trägt, weil es einen ausländischen Vater hat, stellt keinen wichtigen Grund für eine Namensänderung dar.


OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1990 - Az: 10 A 1476/86


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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