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Doppelnamen sollen vermieden werden I

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nichteheliche Kinder haben auch bei Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG zur Bestimmung des Ehenamens (BVerfGE 84, 9 = NJW 1991, 1602) keinen Anspruch auf Änderung ihres Familiennamens durch Bildung eines Doppelnamens aus den Namen beider Elternteile.


BVerwG, 25.01.1993 - Az: 6 B 67/92


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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