Nichteheliche Kinder haben auch bei Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG zur Bestimmung des Ehenamens (BVerfGE 84, 9 = NJW 1991, 1602) keinen Anspruch auf Änderung ihres Familiennamens durch Bildung eines Doppelnamens aus den Namen beider Elternteile.
BVerwG, 25.01.1993 - Az: 6 B 67/92
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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