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Namensänderung muß für Kindeswohl erforderlich sein

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach einer Scheidung ist die Namensänderung eines Kindes nur zulässig, wenn dieses für das Kindeswohl unbedingt erforderlich ist. Ist die Änderung lediglich "förderlich", so reicht dieses nicht aus. Das Familiengericht muß die Erforderlichkeit positiv feststellen und hob damit eine Entscheidung

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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