| Name bei Adoption eines Volljährigen |
| Bei Adoption eines Volljährigen
erhält der Angenommene als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden.
Er kann mit diesem und seinem bisherigen Familiennamen einen Doppelnamen
bilden. Die unveränderte Fortführung des bisherigen Namens ist
dagegen nicht möglich.
OLG Zweibrücken, Beschluss
v.29.11.2000 – 3 W 255/00
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