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Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Waren Detektivkosten objektiv aus Rechtsgründen überflüssig, so ist die Erstattungsfähigkeit hierdurch nicht in Frage gestellt. Es kommt alleine darauf an, ob die Einschaltung des Detektivs bei Auftragserteilung für erforderlich gehalten werde durfte.
Die Einschaltung eines Detektivs kann zum Nachweis, daß eine vertragliche Unterhaltspflicht nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entfallen ist, notwendig sein.


OLG Koblenz, 02.01.2007 - Az: 14 W 785/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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