| Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten nach Beendigung einer nichtehelichen Partnerschaft |
| Waren Detektivkosten objektiv
aus Rechtsgründen überflüssig, so ist die Erstattungsfähigkeit
hierdurch nicht in Frage gestellt. Es kommt alleine darauf an, ob die Einschaltung
des Detektivs bei Auftragserteilung für erforderlich gehalten werde
durfte.
Die Einschaltung eines Detektivs kann zum Nachweis, daß eine vertragliche Unterhaltspflicht nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entfallen ist, notwendig sein. OLG Koblenz, 2.1.2007 - Az: 14 W 785/06 |