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„Vertragsstrafe“ im Trennungsfall?
Im vorliegenden Fall hatte die Lebensgefährtin von ihrem Partner nach ca. einem Jahr verlangt, einen Vertrag aufzusetzen, nach dem der Partner ihr im Trennungsfall 15.000 Euro (für Haushaltsauflösung und Umzug) zahlen sollte. Nach der Trennung wollte sich der Partner nicht an den Vertrag halten. Das Gericht stellte jedoch die Zahlungspflicht fest – der Vertrag ist bindend.

LG Coburg - Az: 21 O 545/03