| „Vertragsstrafe“ im Trennungsfall? |
| Im vorliegenden Fall hatte
die Lebensgefährtin von ihrem Partner nach ca. einem Jahr verlangt,
einen Vertrag aufzusetzen, nach dem der Partner ihr im Trennungsfall 15.000
Euro (für Haushaltsauflösung und Umzug) zahlen sollte. Nach der
Trennung wollte sich der Partner nicht an den Vertrag halten. Das Gericht
stellte jedoch die Zahlungspflicht fest – der Vertrag ist bindend.
LG Coburg - Az: 21 O 545/03 |