| Kündigung bei Scheitern der Lebenspartnerschaft |
| Scheitert eine Lebenspartnerschaft,
so kann jeder Partner die Mitwirkung des anderen bei der Kündigung
der bislang gemeinsam genutzten Wohnung verlangen. Der Einwand der Mieterschutzvorschriften
kann dem Anspruch nicht entgegengesetzt werden.
OLG Köln – Az: 16 W 16/99 |