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Auto bei Trennung mitnehmen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trennen sich die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, so darf ein gemeinschaftlich genutztes Auto nicht ohne weiteres mitgenommen werden, zumindest dann nicht, wenn der eine Partner den Wagen erworben hat, der andere ihn jedoch finanzierte.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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