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Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten zwischen den Partnern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel in den Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung, wonach kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht ehelicher Lebenspartner untereinander im Zusammenhang mit der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung, ist unwirksam.


OLG Köln, 17.07.2001 - Az: 9 U 3/01

ECLI:DE:OLGK:2001:0717.9U3.01.00

Quelle: NJW RR 2002,598 (Leitsatz der Redaktion)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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