| Die Eltern haben das Haus gebaut - die Gemeinschaft scheitert |
| Errichten die Partner einer
nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Haus zur gemeinsamen Wohnung auf
dem Grundstück eines der beiden und tragen die Eltern des anderen
Partners in erheblichem Maße zu dem Hausbau bei, so kann diesen Eltern
bei Scheitern der Lebensgemeinschaft nach den Grundsätzen des Wegefalls
der Geschäftsgrundlage ein Ausgleichsanspruch gegen den Eigentümer
des Hausgrundstücks zustehen und zwar auch dann, wenn der Beitrag
der Eltern zum Hausbau überwiegend in Arbeitsleistungen besteht.
OLG Koblenz, Urteil v. 20.2.2001
- 3 U 530/99
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