| Schulden werden gemeinsam zurück gezahlt |
| Haben die Partner einer
nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Darlehen aufgenommen und
wird die Gemeinschaft aufgelöst, so sind Zins- und Tilgungsraten ab
der Trennung im Innenverhältnis der ehemaligen Partner auszugleichen.
Dies gilt aber dann nicht, wenn das Darlehen nur für Zwecke eines
Partners verwendet worden ist, etwa, um seine Altschulden abzulösen.
Ansonsten gilt der Grundsatz, dass zwischen den Partnern einer nicht ehelichen
Lebensgemeinschaft kein Ausgleich für die während des Zusammenlebens
getragenen Kosten stattfindet.
OLG Hamm Urteil v. 19.10.99 - 29 U 7/99 |