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Schulden werden gemeinsam zurück gezahlt
Haben die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Darlehen aufgenommen und wird die Gemeinschaft aufgelöst, so sind Zins- und Tilgungsraten ab der Trennung im Innenverhältnis der ehemaligen Partner auszugleichen. Dies gilt aber dann nicht, wenn das Darlehen nur für Zwecke eines Partners verwendet worden ist, etwa, um seine Altschulden abzulösen. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass zwischen den Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft kein Ausgleich für die während des Zusammenlebens getragenen Kosten stattfindet.

OLG Hamm Urteil v. 19.10.99 - 29 U 7/99