Entstehen für monatliche Umgangskontakte mit den Kindern Fahrtkosten, weil der andere Elternteil in größerer Entfernung wohnt, so sind diese bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in vollem Umfang zu berücksichtigen, sofern die Kosten weder aus dem Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können.
OLG Bremen, 23.10.2007 - Az: 4 WF 155/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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