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Fahrtkosten für Kinder-Umgangskontakte wirken sich auf Leistungsfähigkeit aus!
Entstehen für monatliche Umgangskontakte mit den Kindern Fahrtkosten, weil der andere Elternteil in größerer Entfernung wohnt, so sind diese bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in vollem Umfang zu berücksichtigen, sofern die Kosten weder aus dem Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können.

OLG Bremen, 23.10.2007 - Az: 4 WF 155/07