Bevor ein Volljähriger seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nehmen kann, ist das Kind verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten. Im vorliegenden Fall hatte ein Auszubildender Ersparnisse von ca. 15.000 EUR, das Gericht
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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