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Kindesvater muß Scheinvater Unterhaltszahlungen erstatten

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Scheinvater für das Kind Unterhalt aufgewendet, so geht der Anspruch auf Kindesunterhalt gegenüber dem leiblichen Vater auf den Scheinvater über (§ 1607 Abs. 3 BGB). Unerheblich ist hierbei, ob sich der Scheinvater fälschlich für den Vater hielt oder ob er die Umstände kannte, die gegen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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