|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |KINDESUNTERHALT|
Auch der Kindesunterhalt hat seine Grenzen!
Einem arbeitslosen Unterhaltspflichtigen, der sich seit Beginn des Unterhaltszeitraums nicht ausreichend um eine neue Beschäftigung bemüht, wird ein fiktives Einkommen zugerechnet. Hierbei muß jedoch der notwendige Selbstbehalt gewährleistet und stets das Existenzminimum gewahrt werden. Notfalls muß die Kindesstellung insoweit zurücktreten.

Brandenburgisches OLG, 6.2.2007 - Az: 10 UF 157/06