Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.776 Anfragen

Auslandsaufenthalt - Muß der Unterhaltspflichtige sich beteiligen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur dann, wenn ein Auslandsaufenthalt eines Gymnasiasten als angemessene Ausbildung sachlich begründet und wirtschaftlich zumutbar ist, muß sich der barunterhaltspflichtige Elternteil an den hierdurch entstehenden Mehrkosten auch ohne vorheriges Einverständnis beteiligen.
Wird ein einjähriger Studienaufenthalt im Ausland nicht auf die Schulzeit angerechnet und verlängert diese, so kommt ein solcher Aufenthalt gegen den Willen des Barunterhaltspflichtigen nur bei weit überdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen in Betracht.


OLG Dresden, 09.02.2006 - Az: 21 UF 619/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant