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3 Übernachtungen binnen 14 Tagen - unterhaltsrechtlich unbeachtlich!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei drei Übernachtungen beim Vater binnen 14 Tagen (weniger als 25%) liegen lediglich übliche Umgangskontakte vor, die unterhaltsrechtlich ohne Bedeutung sind. Auch dann, wenn zusätzliche Übernachtungen zwischen den Umgangswochen bestehen, ändert dies nichts an der Tatsache, daß das Kind rechtlich und tatsächlich dem Haushalt der Mutter zugeordnet ist. Eine anteilige Haftung für den Barunterhalt kommt daher nicht in Frage.


OLG Brandenburg, 26.10.2006 - Az: 15 UF 64/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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