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Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigem Kind

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gegenüber einem minderjährigen Kind obliegt dem Unterhaltsverpflichteten eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Er ist daher zu einer gesteigerten Ausnutzung seiner Arbeitskraft verpflichtet, die es dem Unterhaltsverpflichteten ermöglicht, zumindest den Regelbetrag zu bezahlen.
Die Leistungsfähigkeit wird nicht lediglich durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch  Mittel bestimmt, die durch zumutbare Erwerbstätigkeit erreichbar wären.


OLG Stuttgart, 18.09.2006 - Az: 16 UF 156/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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