| Auslandsaufenthalt - Sonderbedarf? |
| Es liegt kein notwendiger
Sonderbedarf vor, der neben dem Unterhalt verlangt werden könnte,
wenn ein Kind einen Auslandsaufenthalt macht. Trotz des Nutzens eines solchen
Aufenthaltes kann daher die Finanzierung zumindest bei normalen Einkommensverhältnissen
nicht vom unterhaltspflichtigen Elternteil verlangt werden.
OLG Schleswig, 15.2.2006 - Az: 15 UF 134/05 |