Liegt ein Mangelfall beim Unterhaltspflichtigen vor, so daß nicht der gesamte Kindesunterhalt gezahlt werden kann, so besteht keine Berechtigung, Gewerkschaftsbeiträge einkommensmindernd abzusetzen.
OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - Az: II - 2 UF 225/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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