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Auch Hausmann ist unterhaltspflichtig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein geschiedener Ehemann in einer neuen Ehe als Hausmann tätig, so bleibt er weiterhin gegenüber den Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtig. In diesem Fall ist der Unterhalt aus dem Einkommen der neuen Ehefrau sowie ev. aus Nebentätigkeiten zu bestreiten. Die neue Frau schuldet dem Hausmann nämlich Familienunterhalt,

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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