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Kein Unterhalt für Kinder aus anderer Ehe

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der geschiedene Ehepartner einer kinderlosen Ehe hat keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn Kinder aus vorheriger Ehe zu versorgen sind. Nach dem Ende einer kinderlosen Ehe müssen die ehemaligen Partner wieder für sich selber sorgen. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur dann, wenn einer der Ehegatten z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.


OLG Koblenz - Az: 7 WF 1224/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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