| Kein Unterhalt für Kinder aus anderer Ehe |
| Der geschiedene Ehepartner
einer kinderlosen Ehe hat keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn Kinder aus
vorheriger Ehe zu versorgen sind. Nach dem Ende einer kinderlosen Ehe müssen
die ehemaligen Partner wieder für sich selber sorgen. Ein Anspruch
auf nachehelichen Unterhalt besteht nur dann, wenn einer der Ehegatten
z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, für
sich selbst zu sorgen.
OLG Koblenz – Az: 7 WF 1224/04 |