| Auch bei Nebentätigkeitsverbot zusätzliche Erwerbsobliegenheit! |
| Selbst bei einem arbeitvertraglichen
Nebentätigkeitsverbot kann sich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit
nicht entzogen werden. Der Arbeitgeber ist nämlich gehalten, schutzwürdige
familiäre Belange des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Daher
kann auch in einem solchen Fall die Obliegenheit bestehen, neben einer
vollschichtigen Berufstätigkeit am Wochenende einer Nebentätigkeit
nachzugehen, um den Regelbedarf der minderjährigen Kinder zu sichern.
OLG Dresden – Az: 21 UF 22/05 |