Selbst bei einem arbeitvertraglichen Nebentätigkeitsverbot kann sich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht entzogen werden. Der Arbeitgeber ist nämlich gehalten, schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Daher kann auch in einem solchen Fall die Obliegenheit bestehen, neben einer vollschichtigen Berufstätigkeit am Wochenende einer Nebentätigkeit nachzugehen, um den Regelbedarf der minderjährigen Kinder zu sichern.
OLG Dresden - Az: 21 UF 22/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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