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Bei Zweitausbildung weiter zahlen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein unterhaltsberechtigtes Kind nach dem Realschulabschluß eine Lehre abgeschlossen, so können die Eltern darauf vertrauen, daß eine begabungsgerechte Ausbildung finanziert wurde und nicht mit der weiteren Inanspruchnahme zu rechnen ist.
Die entwickelten Grundsätze für den Ausbildungsweg Abitur - Lehre - Studium sind daher nicht auf den Fall Realschule - Lehre - Fachoberschule - Fachhochschulstudium anwendbar.


OLG Stuttgart - Az: 11 UF 64/2001


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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