Um den Mindestbedarf minderjähriger unverheirateter Kinder sicherstellen zu können, ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht verpflichtet, neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit noch eine Nebentätigkeit auszuüben. Dabei ist auch das Arbeitszeitgesetz
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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