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Ganztagstätigkeit genügt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Um den Mindestbedarf minderjähriger unverheirateter Kinder sicherstellen zu können, ist der unterhaltspflichtige Elternteil nicht verpflichtet, neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit noch eine Nebentätigkeit auszuüben. Dabei ist auch das Arbeitszeitgesetz

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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