Wird ein minderjähriges Kind nach Scheidung der Eltern vom Vater betreut und ist die Mutter wieder verheiratet, so muss sie den Verdienst aus einer Teilzeitbeschäftigung für den Unterhalt des Kindes einsetzen, wenn ihr eigener Unterhalt durch die hälftige Beteiligung am restlichen Familieneinkommen in der neuen Ehe gesichert bleibt. Auch wenn das Einkommen des Vaters höher
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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