Wird die Zahlung eines bestimmten Kindesunterhalts vereinbart und ändern sich anschließend die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen unverschuldet, ist er dennoch jedenfalls ein Jahr lang an die Vereinbarung gebunden.
OLG Koblenz, 27.06.2001 - Az: 9 UF 587/00
Quelle: FamRZ 2002, 53
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