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Vereinbarungen gelten jedenfalls ein Jahr

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird die Zahlung eines bestimmten Kindesunterhalts vereinbart und ändern sich anschließend die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen unverschuldet, ist er dennoch jedenfalls ein Jahr lang an die Vereinbarung gebunden. 


OLG Koblenz, 27.06.2001 - Az: 9 UF 587/00

Quelle: FamRZ 2002, 53


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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