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Klassenfahrt geht extra
Die Kosten einer Klassenfahrt sind Soderbedarf; der Unterhaltspflichtige muss sie neben dem regelmäßigen Unterhalt zahlen und zwar auch dann, wenn dieser wegen günstiger Einkommensverhältnisse vergleichsweise hoch ist.

AmtsG Detmold, Urteil v. 25.05.2000 - 15 F 155/00