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Auch eine Abfindung ist Einkommen
Eine wegen Arbeitsplatzverlust gezahlte Abfindung ist unterhaltsrechtliches Einkommen. Der Unterhaltspflichtige muss die Abfindung dazu verwenden, seine währen der Arbeitslosigkeit oder danach erzielten Einkünfte bis zur Höhe seines früheren Einkommens aufzustocken.

OLG Dresden, Urteil v. 15.09.1999 - 20 UF 259/99