Eine wegen Arbeitsplatzverlust gezahlte Abfindung ist unterhaltsrechtliches Einkommen. Der Unterhaltspflichtige muss die Abfindung dazu verwenden, seine währen der Arbeitslosigkeit oder danach erzielten Einkünfte bis zur Höhe seines früheren Einkommens aufzustocken.
OLG Dresden, 15.09.1999 - Az: 20 UF 259/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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