| Auch eine Abfindung ist Einkommen |
| Eine wegen Arbeitsplatzverlust
gezahlte Abfindung ist unterhaltsrechtliches Einkommen. Der Unterhaltspflichtige
muss die Abfindung dazu verwenden, seine währen der Arbeitslosigkeit
oder danach erzielten Einkünfte bis zur Höhe seines früheren
Einkommens aufzustocken.
OLG Dresden, Urteil v. 15.09.1999 - 20 UF 259/99 |