| Existenzminimum geht vor Vermögen |
| Um seinem minderjährigen
Kind wenigstens das Existenzminimum zu sichern, muss ein unterhaltspflichtiger
Elternteil, der aus seinem - geringen - Einkommen keinen Unterhalt leisten
kann, auch sein Grundvermögen angreifen, d. h., belasten oder verkaufen.
OLG Hamburg, Urteil v. 14.02.2000 - 12 UF 215/98 |