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Existenzminimum geht vor Vermögen
Um seinem minderjährigen Kind wenigstens das Existenzminimum zu sichern, muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der aus seinem - geringen - Einkommen keinen Unterhalt leisten kann, auch sein Grundvermögen angreifen, d. h., belasten oder verkaufen.

OLG Hamburg, Urteil v. 14.02.2000 - 12 UF 215/98