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Existenzminimum geht vor Vermögen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Um seinem minderjährigen Kind wenigstens das Existenzminimum zu sichern, muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der aus seinem - geringen - Einkommen keinen Unterhalt leisten kann, auch sein Grundvermögen angreifen, d. h., belasten oder verkaufen.


OLG Hamburg, 14.02.2000 - Az: 12 UF 215/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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