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Wenn der Vater mauert, müssen die Großeltern ran

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Kind ein Urteil gegen seinen Vater auf Zahlung von Unterhalt erwirkt hat und der Vater bei der Zwangsvollstreckung erhebliche Schwierigkeiten macht, sind die Großeltern ersatzweise zur Unterhaltszahlung verpflichtet (§ 1607Abs.2 BGB).


OLG München, 10.08.1999 - Az: 12 WF 1099/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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