Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses
sind grundsätzlich nur dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn sie
von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen
Sprachunterricht begleitet werden. Sofern es sich insgesamt um weniger
Wochenstunden handelt, so können ausnahmsweise einzelne Monate als
Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie durch intensiven, die Grenze
von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt
werden.