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Kindergeld trotz vorheriger Ablehnung?Vorliegend war einer Mutter von der Familienkasse
mitgeteilt worden, dass ihre Tochter in Kürze 18 Jahre alt werde und
dass deshalb die Kindergeldzahlungen mit dem entspr. Monat enden würden.
Eine Weiterzahlung sei möglich, wenn sich die Tochter z.B. noch in
der Schulausbildung befinde. Dem Schreiben war ein Antragsvordruck beigefügt,
den die Mutter unterzeichnete und an die Familienkasse übersandte
- schließlich befinde sich die Tochter noch ein gutes Jahr in der
Schulausbildung.
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