Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.727 Anfragen

Einkunftsermittlung: Familienkasse ist strenger als Finanzamt!

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines volljährigen, kindergeldrechtlich berücksichtigungsfähigen Kindes ist die Familienkasse nicht an die Einkunftsermittlung im Einkommensteuerbescheid des Kindes gebunden.

Insbesondere müssen trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgewiesene Werbungskosten trotz Berücksichtigung durch das Finanzamt nicht anerkannt werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins kann auf den Nachweis der Werbungskosten und weiteren einkunftsmindernden Ausgaben im Einzelnen verzichtet werden, wenn ein Erfahrungssatz vorliegt, dass bestimmte typische Sachverhalte bestimmte Folgen auslösen oder umgekehrt bestimmte Folgen auf einen typischen Geschehensablauf hindeuten und dieser Erfahrungssatz geeignet ist, die volle Überzeugung des Gerichts vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Tatsache zu begründen. Dieser Anscheinsbeweis kann durch substantiierte Einwände der Beklagten erschüttert werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs ergeben könnte.


FG München, 28.06.2007 - Az: 5 K 866/05

ECLI:DE:FGMUENC:2007:0628.5K866.05.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim