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Kindergeld - keine Verzinsung
Wurde den Antragstellern zunächst - unrechtmäßig - die Zahlung von Kindergeld verweigert, so können nach Feststellung der Unrechtmäßigkeit nicht neben der Nachforderung noch Verzugszinsen verlangt werden.

BFH, 20.4.2006 - Az: III R 64/04