| Kindergeld - keine Verzinsung |
| Wurde den Antragstellern
zunächst - unrechtmäßig - die Zahlung von Kindergeld verweigert,
so können nach Feststellung der Unrechtmäßigkeit nicht
neben der Nachforderung noch Verzugszinsen verlangt werden.
BFH, 20.4.2006 - Az: III R 64/04 |