| Erbschaft kann Kindergeld kosten |
| Kindergeld wird ab dem 18.
Lebensjahr nur dann auf Antrag gewährt, wenn die Einkünfte des
Kindes 7.680 EUR nicht übersteigen. Ausschließlich Ausbildungszwecken
dienendes Einkommen wird hierbei nicht berücksichtigt.
Fließt dem Kind nun eine Erbschaft zu, die 7.680 EUR übersteigt, so ist das Kindergeld für das betreffende Jahr zurückzuzahlen, wenn es nicht ausdrücklich zweckgebunden für Ausbildungszwecke übertragen wurde. FG Düsseldorf, 12.1.2006 - Az: 14 K 1856/05 Kg |