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Kein Kindergeld, wenn das Kind in den USA lebt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Lebt ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Mutter im Ausland (hier: USA), besucht auch dort die Schule und ist lediglich wenige Wochen beim Vater im Inland, so ist es nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Kindergeldanspruch besteht daher nicht.


FG München, 29.03.2006 - Az: 9 K 5214/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Erik, Oranienburg