| Wer kriegt das Kindergeld? |
| Für den Fall, daß
ein Kind in den Haushalten der beiden getrennt lebenden Eltern im nahezu
gleichen Umfang lebt, ist das Kindergeld dem Elternteil auszuzahlen, den
die Eltern untereinander bestimmen. Auch eine vor Trennung erfolgte Bestimmung
ist bis zu ihrem Widerruf wirksam.
BFH, 23.3.2005 – Az: III R 91/03 |