|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |KINDERGELD|
Wer kriegt das Kindergeld?
Für den Fall, daß ein Kind in den Haushalten der beiden getrennt lebenden Eltern im nahezu gleichen Umfang lebt, ist das Kindergeld dem Elternteil auszuzahlen, den die Eltern untereinander bestimmen. Auch eine vor Trennung erfolgte Bestimmung ist bis zu ihrem Widerruf wirksam.

BFH, 23.3.2005 – Az: III R 91/03