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Kindergeld – auf das Nettogehalt kommt es an!
Bei der Freigrenze des Kindesverdienstes, deren Überschreiten den Verlust des Kindergeldes bedeutet, ist das Netto- und nicht das Bruttogehalt maßgeblich, da die Eltern nur in dieser Höhe entlastet werden.

BVerfG – Az: 2 BvR 167/02