| Kindergeld – auf das Nettogehalt kommt es an! |
| Bei der Freigrenze des Kindesverdienstes,
deren Überschreiten den Verlust des Kindergeldes bedeutet, ist das
Netto- und nicht das Bruttogehalt maßgeblich, da die Eltern nur in
dieser Höhe entlastet werden.
BVerfG – Az: 2 BvR 167/02 |