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Kindergeld – auf das Nettogehalt kommt es an!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Freigrenze des Kindesverdienstes, deren Überschreiten den Verlust des Kindergeldes bedeutet, ist das Netto- und nicht das Bruttogehalt maßgeblich, da die Eltern nur in dieser Höhe entlastet werden.


BVerfG, 11.01.2005 - Az: 2 BvR 167/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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