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Im Urlaubssemester kein Kindergeld?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Läßt sich eine Studentin aufgrund eigener Schwangerschaft für ein oder mehrere Semester beurlauben, so erlischt der Anspruch auf das staatliche Kindergeld, welches für die Studentin bezahlt wurde. Der Anspruch besteht lediglich für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes fort.


BFH - Az: VIII R 23/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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