Nur wenn Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis sind, besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Wurde der Aufenthalt bis zur Entscheidung über eine beantragte Verlängerung gestattet, so ist diese Voraussetzung ebenfalls erfüllt.
Wurde eine Kindergeldfestsetzung bestandskräftig aufgehoben und das Kindergeld auf Null Euro festgesetzt
Wurde eine Kindergeldfestsetzung bestandskräftig aufgehoben und das Kindergeld auf Null Euro festgesetzt
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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