Wird zuviel gezahltes Kindergeld zurückverlangt, so kann der Forderung der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen stehen, sofern besondere Umstände vorliegen, die eine Rückforderung als illoyale Rechtsausübung erscheinen lassen.
Wurden zunächst weiterhin Leistungen seitens der Behörde erbracht, obwohl diese Kenntnis von Umständen hatte, die den Wegfall des Anspruchs bewirkten, so ist dies
Wurden zunächst weiterhin Leistungen seitens der Behörde erbracht, obwohl diese Kenntnis von Umständen hatte, die den Wegfall des Anspruchs bewirkten, so ist dies
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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