| Hausratsauseinandersetzung - Alles muss genau angegeben werden |
| Beim Verfahren auf Hausratsverteilung
genügt es nicht, lediglich die
Hausratsgegenstände zu benennen, auf die sich der Zuteilungsantrag bezieht. Es ist vielmehr vorzutragen, welche Gegenstände mit welchem Wert bereits einverständlich verteilt sind,; denn nur dann kann abgeschätzt werden, ob der Antragsteller bisher zu kurz gekommen ist. OLG Bamberg, Beschluss v.
1.12.2000 - 7 UF 212/00
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