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Mithilfe des Ehemanns im Haushalt lohnt sich
Hilft ein Ehemann in erheblichem Umfang im Haushalt mit und wird er bei einem Verkehrsunfall ohne sein Verschulden so verletzt, dass er dies nicht mehr kann, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Schadensersatz leisten.
Im entschiedenen Fall stellte das Gericht fest, dass der Ehemann durchschnittlich 10 Wochenstunden mitgearbeitet hatte und kam - ausgehend von BAT X - zu einem monatlichen Schaden von DM 630,84.

LG Saarbrücken - Urteil v. 05.08.1999 - 4 O 93/97